REISSIG TRAVEL & TOURS
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AGB

REISE- UND VERTRAGSBEDINGUNGEN

 

1. Wie kommt ein Reisevertrag zwischen Ihnen und REISSIG TRAVEL & TOURS CC zustande?

Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder durch elektronische Datenübermittlung vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch REISSIG TRAVEL & TOURS CC zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird REISSIG TRAVEL & TOURS CC dem Kunden die Reisebestätigung aushändigen. Die Reisebedingungen von REISSIG TRAVEL & TOURS CC sind Bestandteil dieses Vertrages.

 

2. Wann müssen Sie was bezahlen?

Bei Buchung eine Anzahlung von 30%

Der komplette Reisepreis ist 90 Tage vor Antritt der Reise zu bezahlen.

Bei Buchungen mehr als 30 Tage vor Reiseantritt wird die laut Preisliste erforderliche Anzahlung, für die von Ihnen gebuchte Reise, sofort fällig.

Bei Nichteinhaltung dieser Zahlungsfristen kann REISSIG TRAVEL & TOURS CC, wenn erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung verstrichen ist, Ihre Buchung unter Verrechnung der vollen Rücktrittskosten gemäß Punkt 5 annullieren.

 

3. Preis- und Programmänderungen

REISSIG TRAVEL & TOURS CC behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmten Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt; dies gilt nicht, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin nicht mehr als vier Monate liegen. REISSIG TRAVEL & TOURS CC muss Ihnen Preiserhöhungen spätestens 21 Tage vor Reisebeginn mitteilen. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 % oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, ohne Gebühren, vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn REISSIG TRAVEL & TOURS CC  in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten.

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden oder die von REISSIG TRAVEL & TOURS CC nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. REISSIG TRAVEL & TOURS CC ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

 

4. Falls Sie von der Reise zurücktreten müssen:

Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. REISSIG TRAVEL & TOURS CC kann in diesem Fall Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen und den Ersatzanspruch (Rücktrittspauschale) unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen Verwendung in folgendem Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren:
- bis 30 Tage vor Reiseantritt 60 % Reisepreis pro Person
- ab dem 15. Tag vor Reisebeginn 100 % des Reisepreises pro Person.
Bei verspätetem Reiseantritt oder früherer Abreise als im Programm vorgesehen, ist keine Rückerstattung möglich.  Dem Reisenden steht das Recht zu, nachzuweisen, dass ein Schaden nicht entstanden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die von uns geforderte Pauschale.

 

5. Ersatzpersonen:

Bis 14 Tage vor Reisebeginn können Sie sich bei der Durchführung der Reise gegen eine Umbuchungsgebühr von ZAR 1000 oder € 100 p. P. durch eine dritte Person ersetzen lassen. Sie bleiben neben der Ersatzperson für die Bezahlung des vollen Reisepreises REISSIG TRAVEL & TOURS CC gegenüber persönlich haftbar.

 

6. Falls wir mal absagen müssen:

Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt wie z. B. politischen Unruhen, Streiks, Katastrophen etc. erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann REISSIG TRAVEL & TOURS CC den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann REISSIG TRAVEL & TOURS CC für die bereits erbrachten oder zu Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. REISSIG TRAVEL & TOURS CC kann bis zu 28 Tagen vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten, falls eine ausgeschriebene oder behördlich festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. Der Kunde erhält in diesem Fall den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

 

7. Wenn Sie während der Reise unzufrieden sind:

Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, können Sie Abhilfe verlangen. REISSIG TRAVEL & TOURS CC kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird. REISSIG TRAVEL & TOURS CC kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichem Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen, den Mangel anzuzeigen. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet REISSIG TRAVEL & TOURS CC innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Sie schulden in diesem Fall REISSIG TRAVEL & TOURS CC den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für Sie von Interesse waren. Sie können unbeschadet der Minderung oder der Kündigung bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den REISSIG TRAVEL & TOURS nicht zu vertreten hat.

 

8. Haftung und Schadensersatzpflicht:

Weder REISSIG TRAVEL & TOURS CC noch jede Person, die für, durch oder im Auftrag des Unternehmens tätig ist, haften für Verluste und Schäden, ausgelöst durch jegliche Art von Zwischenfällen. Die Haftung ist auch ausgeschlossen bei Fehlern oder Unterlassungen in Reiseunterlagen oder anderen Schriftstücken, verspätete, nicht bestätigte oder nicht akzeptierte Buchungen, Verlust oder Schäden infolge Verspätungen, Krankheit, Verletzungen oder Tod sowie Wettereinflüssen, egal ob durch Fahrlässigkeit oder nicht. REISSIG TRAVEL & TOURS CC ist berechtigt, in jedem Zeitpunkt und ohne Angabe von Gründen Reisen oder Teile der Reise zu stornieren oder Änderungen vorzunehmen bezüglich Unterkunft, Preisen oder anderen Dienstleistungen. Dies gilt ebenso für Situationen, die eine Safari verunmöglichen wie Wetter, Streik, Krieg, gesetzliche Anordnungen oder höhere Gewalt. Sollten aus diesen Gründen zusätzliche Kosten entstehen, können diese dem Kunden in Rechnung gestellt werden. REISSIG TRAVEL & TOURS CC ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen und ohne weitere Verpflichtungen Buchungen zu streichen oder zu stoppen im Falle von Krankheit, gesetzlichen Forderungen oder unpassendem Verhalten eines Kunden. In diesem Zusammenhang besteht seitens von REISSIG TRAVEL & TOURS CC keine Verpflichtung auf Rückerstattung der Reisekosten. Auf Safari kommt man in Kontakt mit wilden Tieren. Weder REISSIG TRAVEL & TOURS CC  noch Mitarbeiter oder Dienstleistungsträger haften für die Folgen von Verletzungen oder Unfällen für die Dauer der Reise.

 

9. Ausschluss von Ansprüchen

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber REISSIG TRAVEL & TOURS CC geltend zu machen.

 

10. Einreise- und Gesundheitsbestimmungen

Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften (Pass-, Visa-, Impf- und Gesundheitsbestimmungen) selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falschinformation des Reiseveranstalters bedingt sind.

 

11. Leistungsänderungen

Reissig Travel & Tours CC behält sich das Recht vor, bei allen Touren sowie Hotelunterkünften, Landarrangements, Reiserouten oder anderen Mietregelungen gegebenenfalls eine Routen- oder Arrangementsänderung durchzuführen oder gleichwertigen Ersatz anzubieten, ohne vorherige Mitteilung und ohne Angabe von Gründen.

 

12. Reisegepäck-, Reiseruecktrittskosten-,  Kranken- und Unfallversicherung

Durch REISSIG TRAVEL & TOURS CC sind Sie nicht versichert gegen Verlust oder Beschädigung ihres Reisegepäcks, haben keine Reiserücktrittskostenversicherung und haben keine Unfall- oder Krankheitversicherung.

 

Bitte prüfen Sie Ihre Versicherung bezüglich Leistungen im Ausland und schließen Sie unbedingt die relevanten Versicherungen ab.


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